Kann ich BAFA und KfW kombinieren? So maximieren Sie Ihre Förderung!

Kann ich BAFA und KfW kombinieren? So maximieren Sie Ihre Förderung!

Kann ich BAFA und KfW kombinieren? So maximieren Sie Ihre Förderung!

Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können BAFA und KfW kombinieren – und genau hier liegt enormes Einsparpotenzial. Stellen Sie sich vor: Ihre neuen Fenster werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA mit 20 % bezuschusst, während die neue Heizung parallel über die KfW mit bis zu 70 % gefördert wird. Bei einer Gesamtinvestition von 55.000 Euro können so schnell 19.000 Euro oder mehr an Fördergeldern zusammenkommen.

Dieser Beitrag erklärt nicht, was BAFA oder KfW sind – das haben wir bereits in einem separaten Grundlagenartikel behandelt. Hier geht es ausschließlich um die Frage, wie Sie beide Förderprogramme clever kombinieren, ohne in die Falle der unzulässigen Doppelförderung zu tappen. Kein Papierkram, keine Unsicherheit – wir kümmern uns um die komplette Abwicklung Ihrer BAFA- und KfW-Anträge. Kontaktieren Sie uns.

Ein Rechenbeispiel zum Einstieg: Ein Hausbesitzer investiert 15.000 Euro in neue Fenster (BAFA-Zuschuss: 3.000 Euro) und 40.000 Euro in eine Wärmepumpe (KfW-Zuschuss: 16.000 Euro). Gesamtförderung: 19.000 Euro bei 55.000 Euro Kosten – das entspricht einer Förderquote von über 34 %. Bei optimaler Planung und weiteren Maßnahmen sind sogar Gesamtförderquoten von bis zu 70 % realistisch.

Einleitung: BAFA und KfW clever kombinieren – ohne Doppelförderung

Die Kombination von BAFA und KfW ist grundsätzlich erlaubt und wird sogar von der Bundesregierung empfohlen. Der entscheidende Punkt: Die geförderten Maßnahmen und Kosten dürfen sich nicht überschneiden. Fenster über BAFA, Heizung über KfW – das funktioniert. Dieselbe Rechnung bei beiden Stellen einreichen – das ist verboten.

In der Praxis bedeutet das eine klare Trennung nach Gewerken: Die Gebäudehülle (Fenster, Dämmung, Türen) läuft typischerweise über BAFA-Einzelmaßnahmen, während die Anlagentechnik (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Wärmenetze) über KfW-Programme abgewickelt wird. Diese Aufteilung ermöglicht maximale Förderquoten bei voller Regelkonformität.

Wann kann man BAFA und KfW kombinieren?

Seit dem 01.01.2024 ist die Kombination von BAFA-Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit verschiedenen KfW-Programmen wieder uneingeschränkt möglich. Voraussetzung: Die förderfähigen Kosten dürfen sich nicht überschneiden.

Das Prinzip ist einfach: Unterschiedliche Gewerke können bei unterschiedlichen Förderstellen beantragt werden. Die Dämmung der Gebäudehülle geht an das BAFA, die neue Heizungsförderung an die KfW. Beide Anträge können sogar zeitlich parallel gestellt werden – solange die Abgrenzung der Maßnahmen und Kosten sauber dokumentiert ist.

Besonders interessant für die Finanzierung: Die Ergänzungskredite der KfW (Programme 358/359) können die Restfinanzierung neben BAFA-Zuschüssen übernehmen, ohne als Doppelförderung zu gelten. Das bedeutet: Sie erhalten einen BAFA-Zuschuss für Ihre Fenster und finanzieren den Eigenanteil über einen zinsgünstigen KfW-Kredit – eine Kombination, die viele Hausbesitzer nicht kennen.

Die aktuelle Förderlogik 2024/2025 ermöglicht folgende Kombinationen:

  • BAFA-Zuschuss für Fenster, Außentüren oder Dämmung + KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpe
  • BAFA-Einzelmaßnahmen + KfW-Effizienzhaus-Kredit (ohne Doppelerfassung)
  • BAFA-Zuschüsse + KfW-Ergänzungskredit für die Restfinanzierung

Rechtliche Leitplanken: Was gilt als unzulässige Doppelförderung?

Unzulässige Doppelförderung liegt vor, wenn dieselben förderfähigen Kosten gleichzeitig bei BAFA und KfW eingereicht werden. Das klingt trivial, führt in der Praxis aber zu erstaunlich vielen Fehlern – laut BAFA-Jahresbericht werden etwa 12 % der Anträge wegen wahrgenommener Überschneidungen abgelehnt.

Konkrete Beispiele für unzulässige Doppelförderung:

  • Dieselbe Wärmepumpe wird als BAFA-Zuschuss und gleichzeitig im KfW-Heizungsprogramm als förderfähige Ausgabe angesetzt
  • Die identische Fensterrechnung erscheint sowohl im BAFA-Antrag als auch im KfW-Effizienzhaus-Kredit
  • Sammelrechnungen werden ohne Trennung bei beiden Stellen eingereicht

Erlaubt hingegen ist:

  • Fenster über BAFA, Heizung über KfW (verschiedene Maßnahmen, verschiedene Rechnungen)
  • Dachdämmung über BAFA, Wärmepumpe über KfW
  • BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit für dieselbe Maßnahme (hier ergänzt der Kredit den Zuschuss)

Wichtiger Hinweis: Fehlerhafte Zuordnungen können zu Rückforderungen der gesamten Förderung, erheblichen Verzögerungen oder vollständiger Ablehnung führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 30 % des Zuschusswerts gemäß §19 BEG. Die genaue Kostentrennung nach Gewerken, Bauteilen und Rechnungspositionen ist daher entscheidend – und genau hier bietet unser Unternehmen professionelle Unterstützung.

Beispiele aus der Praxis: Förderung kombinieren für Fenster, Heizung & Co.

Echte Szenarien helfen, die Abgrenzung von BAFA und KfW zu verstehen. Hier zeigen wir typische Einfamilienhaus-Modernisierungen, wie sie seit 2024 erfolgreich umgesetzt werden.

Beispiel 1: Fenster + Heizung im Altbau

Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren. Die alten Fenster sind undicht, die Ölheizung veraltet. Die Planung sieht vor:

  • BAFA-Maßnahme: Austausch aller 12 Fenster gegen dreifachverglaste Modelle. Kosten: 18.000 Euro. BAFA-Zuschuss (20 %): 3.600 Euro.
  • KfW-Maßnahme: Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Kosten: 35.000 Euro. KfW-Zuschuss (40 %): 14.000 Euro.

Die Fensterrechnung landet ausschließlich im BAFA-Antrag, die Heizungskosten nur im KfW-Antrag. Gesamtförderung: 17.600 Euro bei 53.000 Euro Investition – eine Quote von 33 %. Die Abwicklung beider Anträge erfolgt parallel, die Nutzung der Fördermittel ist vollständig regelkonform.

Beispiel 2: Dämmung + Wärmepumpe

Herr Schmidt plant eine umfassende Sanierung seines Gebäudes:

  • BAFA-Maßnahme: Fassadendämmung mit 16 cm Mineralwolle. Kosten: 25.000 Euro. BAFA-Zuschuss (15 %): 3.750 Euro.
  • KfW-Maßnahme: Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung. Kosten: 45.000 Euro. KfW-Zuschuss (45 %): 20.250 Euro.

Durch diese Kombination erreicht Herr Schmidt eine Gesamtförderung von 24.000 Euro bei 70.000 Euro Investition. Die Kostengruppen überschneiden sich nicht: Dämmung ist Gebäudehülle, Wärmepumpe ist Anlagentechnik.

Beispiel 3: Schrittweise Sanierung mit Einzelmaßnahmen + Effizienzhaus-Kredit

Familie Weber saniert ihr Haus über mehrere Jahre:

  • Jahr 1: Dachdämmung über BAFA (Zuschuss: 4.000 Euro)
  • Jahr 2: Fensteraustausch über BAFA (Zuschuss: 2.800 Euro)
  • Jahr 3: Heizungstausch und weitere Maßnahmen über KfW-Effizienzhaus-Kredit

Entscheidend: Die bereits über BAFA geförderten Maßnahmen werden im KfW-Effizienzhaus-Antrag nicht erneut als förderfähige Kosten angesetzt. Die Daten aus den BAFA-Bescheiden dienen als Nachweis der Abgrenzung.

Beispiel 4: Nichtwohngebäude für Unternehmen

Auch Investoren und Kommunen profitieren von der Kombination. Ein mittelständisches Unternehmen saniert sein Bürogebäude:

  • BAFA: Neue Außentüren und Fenster für das Nichtwohngebäude. Zuschuss: 8.000 Euro.
  • KfW: Modernisierung der Heizungsanlage über das gewerbliche Kreditprogramm. Zuschuss: 25.000 Euro.

Die Fördermöglichkeiten im Gebäudebereich stehen nicht nur Privatpersonen zur Verfügung – mit der richtigen Strategie können auch Unternehmen erhebliche Fördergelder für ihre Vorhaben sichern.

Typische Fehler bei der Kombination – und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Gleiche Rechnung in beiden Anträgen. Ein Handwerker stellt eine Sammelrechnung für Fenster und Rollläden aus. Der Hausbesitzer reicht dieselbe Rechnung versehentlich bei BAFA und KfW ein.

Fehler 2: Fehlende Aufteilung von Sammelrechnungen. Ohne saubere Trennung nach Maßnahmenpaketen ist eine korrekte Zuordnung unmöglich.

Fehler 3: Keine Abstimmung mit dem Energieeffizienz-Experten. Wer die Antragstellung nicht koordiniert, riskiert fehlerhafte Dokumentation.

Unser Unternehmen bereitet bereits in der Planungsphase gemeinsam mit Kunden und Fachbetrieben eine förderkonforme Strukturierung der Angebote und Rechnungen vor. So werden diese Fehler von Anfang an vermieden.

Optimale Reihenfolge: So planen Sie BAFA KfW Kombination richtig

Die Beantragung muss vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erfolgen. Weder BAFA noch KfW akzeptieren bereits beauftragte oder begonnene Arbeiten.

  1. Gesamtstrategie festlegen
  2. BAFA-Anträge vorbereiten
  3. KfW-Antrag stellen
  4. Bauausführung koordinieren

Falls bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, kann dieser helfen, die Abgrenzung zu strukturieren.

Unsere Unterstützung bei Abgrenzung, Anträgen und Formalitäten

Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Idee bis zur Auszahlung der Fördermittel.

  • Wir prüfen Angebote der Handwerker
  • Wir koordinieren BAFA- und KfW-Programme
  • Wir bereiten alle Anträge und Nachweise vor
  • Wir beantworten Rückfragen von BAFA und KfW

Ihr Vorteil: Eine Stelle für BAFA KfW Kombination Beratung

Sie müssen nicht selbst alle Richtlinien studieren – wir übernehmen diese Prüfungen.

Wir betreuen Eigentümer, Unternehmen und Kommunen bei Neubau und Sanierung.

Fazit: Kontaktieren Sie uns jetzt – wir helfen Ihnen, Ihre Förderung optimal auszuschöpfen!

BAFA und KfW kombinieren ist möglich, sinnvoll und in vielen Fällen der Schlüssel zur maximalen Förderung.

Professionelle Planung macht den Unterschied.


Kontaktieren Sie uns jetzt – wir helfen Ihnen, Ihre Förderung optimal auszuschöpfen!